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Angel ohne Fischereischein (Angeln auf Friedfisch)


Du hast noch keinen Fischereischein und möchtest aber trotzdem im Land Brandenburg angeln, das ist seit dem Jahr 2006 möglich. Nach dem geänderten Fischereigesetz ist ein Fischereischein für Personen, die den Fischfang mit der Friedfischangel ausüben, nicht erforderlich. Damit entfällt auch die Notwendigkeit einer Fischereiprüfung.

Folgendes ist aber unbedingt zu beachten:

Das Angeln ist ab dem vollendeten achten Lebensjahr erlaubt. Eine Bitte, seien sie den Kindern stehts Vorbild.

Im Land Brandenburg müssen sie als Angler ohne Fischereischein immer drei Papiere mitführen:

1. Fischereiabgabenmarke (eingeklebt in die Nachweiskarte)

2. Angelkarte für das Gewässer (DAFV, Landesangelverband, privatrechtliche Erlaubnis durch Vereine, private Pächter, Fischer etc.)

3. Personaldokument (soweit vorhanden)

Die Fischereiabgabenmarke ( die Nachweiskarte) erhalten sie bei den unteren Fischereibehörden und autorisierten Ausgabestellen.


Du willst mehr und auf Raubfisch angeln, dann mußt du einen Fischereischein erwerben.


Fischereischeinprüfung Landkreis Spree Neiße

 Der Erwerb eines Fischereischeines, die Voraussetzung ist für den Erwerb einer Angelkarte zum Fang von Raubfischen, ist von einer bestandenen Anglerprüfung abhängig.


§ 19 Fischereigesetz des Landes Brandenburg.


Die Erteilung eines Fischereischeins gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 2 ist davon abhängig, daß der Antragsteller eine Anglerprüfung bestanden hat, in der er ausreichende Kenntnisse auf folgenden Gebieten nachgewiesen hat:

- Fischkunde und -hege,

- Pflege der Fischgewässer,

- Fanggeräte und deren Gebrauch,

- Behandlung der gefangenen Fische,

- einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften.


Mit der Änderung der Verordnung über die Anglerprüfung im Land Brandenburg
vom September 2008 können die Anglerprüfungen auch von Personen durchgeführt, die von der obersten Fischereibehörde anerkannt wurden.
Bitte wenden Sie sich bezüglich der Termine zur Abnahme einer Anglerprüfung an die nachfolgend aufgeführten Institutionen.


Landkreis SPN  Tel:  035 62  98 61 70 28

Termin für die Prüfung beim Landkreis erfragen.

(Anmeldung mind. 14 Tage vor dem Termin)


Hartmut Sterz

Nach vorheriger Absprache, kann man auch hier die Prüfung für den Fischereischein ablegen.

Hier gibt es Alle Infos zum Ablauf und den Terminen

>>>>HIER<<<<


Damit Du bei der Prüfung nicht ins Wasser fällst,  schaust du besser hier mal nach. >>> 


PETRI HEIL !!!